Beratungslehrerin

Seit Februar 2020 bin ich an unserer Schule als Beratungslehrkraft tätig.

Zuständig bin ich für alle, die ein Anliegen haben und dieses mit mir besprechen wollen – also für Schüler und Schülerinnen, für Eltern und Lehrkräfte.

Als Beratungslehrerin unterstehe ich der Schweigepflicht, so dass ich ohne dein/Ihr Einverständnis nicht mit anderen über dein/Ihr Anliegen spreche.

Für welche Fragen stehe ich zur Verfügung?

Wenn ihr als Schüler z.B.:

  • Schwierigkeiten beim Lernen habt.
  • Probleme mit Mitschülern, Lehrkräften, Eltern… habt.
  • Suchtprobleme habt.
  • ihr euch um einen Freund oder eine Freundin sorgt.
  • wenn es zu Hause Ärger gibt.
  • wenn es Streit mit Mitschülern oder der ganzen Klasse gibt.
  • wenn es euch einfach nicht gut geht.

Wenn Sie als Eltern…

  • sich um Ihre Kinder sorgen.
  • Probleme mit Lehrkräften oder Schulleitung haben
  • selbst Probleme haben, die sich auf Ihre Kinder auswirken.

Wenn du als Lehrkraft…

  • dir Sorgen um bestimmte SchülerInnen machst.
  • Schwierigkeiten mit Schülern oder Klassen hast.
  • Schwierigkeiten mit KollegInnen oder der Schulleitung hast.
  • wenn die Belastung groß ist oder Suchtprobleme auftreten.

Was passiert in der Beratung?

In erster Linie unterhalten wir uns. Im Gespräch ergeben sich oft neue Sichtweisen, neue Handlungsoptionen, neue Lösungsmöglichkeiten…. Außerdem habe ich einen Überblick über viele Einrichtungen und Institutionen, die weitergehende Unterstützung anbieten.

Wie erreichst du/ erreichen Sie mich?

Meine aktuellen Sprechzeiten hängen an meinem Beratungsraum aus (Raum 152, beim TG-Raum).

Über IServ – also per Email – bin ich gut erreichbar und wir vereinbaren einen Termin.

Sie können mir über das Sekretariat eine Nachricht zukommen lassen, dann rufe ich zurück.

Selbstverständlich kannst du mich/können Sie mich auch einfach in der Schule ansprechen.

Ursula Burth

Ursula Burth

Beratungslehrerin, Personalratsmitglied

Fächer: Mathematik, Musik